Mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act; DSA) hat der EU-Gesetzgeber neue Haftungsregeln und besondere Sorgfaltspflichten für Online-Vermittlungsdienste eingeführt. Zu den Adressaten gehören neben Social-Media-Plattformen und Online-Suchmaschinen auch Webshops, Hostingdienste oder Vermittlungsdienste von «Caching»-Leistungen. Der DSA zielt darauf ab, diese Anbieter in die Verantwortung zu nehmen, um die Verbreitung schädlicher oder illegaler Inhalte im Online-Umfeld zu bekämpfen. Die genauen Anforderungen und Verpflichtungen unterscheiden sich je nach Art und Grösse des Online-Vermittlungsdienstes. Die Verordnung sieht einen einheitlichen Rechtsrahmen und eine neue Aufsichtsstruktur vor, um die wirksame Aufsicht über Online-Plattformen sicherzustellen. Sehr grosse Online-Plattformen und Suchmaschinen werden von der EU-Kommission direkt beaufsichtigt, während kleinere Marktteilnehmer unter die Aufsicht von nationalen Koordinatoren digitaler Dienste gestellt werden. Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitern oder weniger als 10 Millionen Euro Umsatz sind grundsätzlich von den Pflichten ausgenommen.
Betroffene liechtensteinische Unternehmen werden gebeten, sich mit der Stabsstelle für Finanzplatzinnovation & Digitalisierung (SFID) in Verbindung zu setzen (info.sfid@llv.li, +423 236 76 70).
Das Informationsblatt der Stabsstelle für Finanzplatzinnovation und Digitalisierung gibt es hier als Download.