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Interview

«Der AI-Act ist gestaffelt anwendbar»

Am 2. August treten einige zentrale Bestimmungen des AI Acts im EU-Raum in Kraft. (Bild: artJazz)

Zentrale Bestimmungen der KI-Verordnung gelten ab dem 2. August in der EU, während die Übernahme für den EWR/Efta-Raum noch etwas länger dauert. Die EU-Verordnung über künst­liche Intelligenz regelt den Umgang mit der Technologie innerhalb der Europäischen Union. Offiziell in Kraft getreten ist der Rechtsakt bereits am 1. August 2024. Zentrale Bestimmungen der Verordnung werden jedoch ab dem 2. August 2026 wirksam. Wie dies für den EWR/Efta-Raum aussieht, erklärt Judith Sild, Senior Legal Expert der Stabsstelle für Digitale Innovation. 

Interview: Tobias Soraperra, Wirtschaft regional

Frau Sild, ab dem 2. August gelten ein Grossteil der Bestimmungen des AI-Acts der EU. Wie sieht es diesbezüglich für den EWR-Raum und Liechtenstein aus?
Judith Sild: In Liechtenstein wird der AI-Act noch nicht unmittelbar wirksam. Einfach aus diesem Grund, weil die gemeinsame Übernahme in das EWR-Recht noch nicht vollzogen, sondern nach wie vor in Bearbeitung ist. Wir befinden uns momentan in den Verhandlungen zwischen den EWR/Efta-Staaten – also mit Norwegen und Island– und der Europäischen Union. Dennoch betonen wir bereits bei vielen Gelegenheiten, dass sich liechtensteinische Unternehmen unbedingt schon jetzt mit dem Thema beschäftigen sollten. 

Warum ist eine frühzeitige Vorbereitung so wichtig, wenn das Gesetz hier noch gar nicht direkt anwendbar ist?
Der Grund ist das so genannte Marktortprinzip. Das heisst, für liechtensteinische Unternehmen, die in der EU tätig sind und dabei KI-Systeme einsetzen, gelten viele Bestimmungen bereits ab August. Zudem gilt: Je früher man evaluiert, wie relevant das Gesetz für das eigene Unternehmen ist, desto einfacher wird die Umstellung, wenn der AI Act auch in Liechtenstein unmittelbar anwendbar wird.

Was wird sich denn ganz konkret für Unternehmen ändern, wenn die Bestimmungen des EU-AI-Acts gelten?
Der AI-Act ist gestaffelt anwendbar. Das heisst, gewisse Vorschriften des EU-AI-Acts gelten nun ab August. Dazu gehört beispielsweise die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Wenn Unternehmen Werbeauftritte, Präsentationen, Bilder oder Videos mit KI generieren oder in gewissem Umfang bearbeiten und diese in der EU verwenden, muss das entsprechend gekennzeichnet werden. Die Vorschriften zu den Hochrisiko-KI-Systemen werden erst ab Dezember 2027 bzw. August 2028 anwendbar. «Je früher man evaluiert, wie relevant das Gesetz für das eigene Unternehmen ist, desto einfacher wird die Umstellung.»

Wo sehen Sie hierbei die grössten Herausforderungen?
Die Unternehmen müssen zunächst einmal evaluieren, wo in ihrem Betrieb überhaupt KI zum Einsatz kommt – sei es in der Produktion, in der Entwicklung oder bei bestimmten Komponenten. Wenn ein Unternehmen beispielsweise KI bei der Bewerberauswahl oder im Medizinbereich einsetzt, kann dies in den Hochrisiko-Bereich fallen. In diesem Fall kommt der gesamte Pflichtenkatalog des AI Acts zum Tragen, und es müssen umfassende Risiko- und Qualitätsmanagementsysteme implementiert werden, was durchaus herausfordernd sein kann. Darum sind auch vorbereitende Massnahmen für Unternehmen sinnvoll.

Welche Rolle spielt die Stabsstelle für Digitale Innovation bei der Implementierung des AI-Acts in Liechtenstein?
Wir begleiten den gesamten EWR-Übernahmeprozess inhaltlich und führen gemeinsam mit der Stabsstelle EWR die Verhandlungen auf EWR-Ebene. Ausserdem arbeiten wir federführend an der Erstellung des Durchführungsgesetzes wie auch an der Einbettung der vielen europäischen Durchführungsrechtsakte. Das heisst, wir brauchen in Liechtenstein ein Durchführungsgesetz zum AI-Act in Liechtenstein. In diesem sind unter anderem die zuständigen Behörden genannt und auch die entsprechenden Strafbestimmungen festzulegen. Zudem ist die Stabsstelle Teil verschiedener Arbeitsgruppen, die es auf europäischer Ebene zum Thema EU-AI-Act gibt, die insbesondere an ergänzenden Leitlinien und notwendigen Durchführungsverordnungen arbeiten, und begleitet den Aufbau einer Regulatory Sandbox für KI-Anwendungsfälle in Liechtenstein. Dabei handelt es sich um eine Massnahme zur Innovationsförderung. 

Gibt es schon einen Zeitplan, wann das Gesetz für Liechtenstein final ins EWR-Abkommen übernommen wird?
Ein genaues Datum kann derzeit nicht genannt werden, was vor allem am EWR-Übernahmeprozess liegt, bei dem wir von Norwegen und Island sowie der EU abhängig sind. Der AI Act ist eine sehr umfassende Materie und es gibt einzelne Bereiche wie bspw. die Strafverfolgung, die ausserhalb des EWR-Abkommens liegen. Dafür müssen Sonderlösungen gefunden werden, die sowohl von der EU als auch den EWR/Efta-Staaten umgesetzt werden können. Wichtig zu wissen ist: Etwaige Lücken im Übernahmeprozess werden voraussichtlich durch die KI-Konvention des Europarats geschlossen, an die Liechtenstein ebenfalls gebunden ist. Rechtsfreie Räume wird es also nicht geben. Wir hoffen, dass der Übernahmeprozess im Verlauf des kommenden Jahres abgeschlossen werden kann. 

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