An einem gemeinsamen Workshop von digital-liechtenstein.li und der Stabsstelle für Finanzplatzinnovation und Digitalisierung informierten sich kürzlich zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die bevorstehende Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI).
Am 27. Juni 2024 versammelten sich rund 40 Interessierte im Technopark Liechtenstein in Vaduz, um sich über die bevorstehenden Änderungen durch den EU-AI-Act und deren Auswirkungen auf Liechtenstein zu informieren. Der Workshop wurde gemeinsam von digital-liechtenstein.li und der Stabsstelle für Finanzplatzinnovation und Digitalisierung organisiert, um die Herausforderungen und Bedürfnisse der Unternehmen und Organisationen aus Liechtenstein im Umgang mit KI zu erfassen.
EU-AI-Act tritt im August in der EU in Kraft
Judith Sild, Fachexpertin der Stabsstelle für Finanzplatzinnovation und Digitalisierung, stellte zunächst die Zielsetzung und den Anwendungsbereich des EU-AI-Act im Detail vor. Ihr Vortrag bot wertvolle Einblicke in die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Unternehmen im Umgang mit KI künftig beachten müssen. Judith Sild verwies unter anderem auf die langjährige Vorbereitung und komplexe Entscheidungsstruktur innerhalb der Europäischen Union. Der EU-AI-Act tritt nun Anfang August 2024 in Kraft. Seine Anwendbarkeit ist zeitlich gestaffelt. So gelten die Bestimmungen über die verbotenen Praktiken bereits 6 Monate später. Für die Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme besteht eine Frist von 36 Monaten. Nach Übernahme in das EWR-Abkommen wird der EU-AI-Act auch in Liechtenstein unmittelbar anwendbar sein, sodass in Liechtenstein dieselben Regelungen gelten werden im Umgang mit KI wie in der EU.
Rechte der Nutzer schützen
Der EU-AI-Act ist Teil der europäischen Digitalisierungsstrategie und zielt darauf ab, sichere und vertrauenswürdige KI-Systeme zu fördern, indem er Anforderungen an Transparenz, Sicherheit und ethische Grundsätze setzt. Er kategorisiert KI-Anwendungen nach ihrem Risiko und definiert spezifische Vorschriften für die jeweiligen Kategorien. Die Verordnung soll den Missbrauch von KI verhindern und die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer schützen. Abschliessend rief Judith Sild die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter dazu auf, sich bei weiterführenden Fragestellungen direkt an die Stabsstelle zu wenden, welche die zentrale Beratungs- und Koordinationsinstanz der Regierung für Innovationen in den Bereichen Finanzmarkt, neue Technologien und Digitalisierung ist.
Konkrete Beispiele aus der Praxis
In Form von kurzen Beiträgen stellten anschliessend Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft konkrete Fallbeispiele und Herausforderungen vor, mit denen sie im Zusammenhang mit KI konfrontiert sind. Die Praxisbeispiele von Ivoclar, LGT und der Universität Liechtenstein veranschaulichten die grundsätzlichen Fragen im Umgang mit KI in Bezug auf Themen wie Ethik, Datenschutz, Compliance oder Haftungsfragen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten sich über verschiedene Lösungsansätze austauschen und von den Erfahrungen anderer profitieren.
Den Abschluss bildete ein geselliger Apéro, welcher den Gästen die Möglichkeit bot, sich weiter auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen. Die Veranstaltung verdeutlichte die Bedeutung von rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung von KI in Liechtenstein.
Präsentation Dr. Judith Sild, SFID: Download