
Seit 2020 besteht in Liechtenstein die Option, sich digital auszuweisen. Mit der eID.li kann man sich für elektronische Dienstleistungen der Landesverwaltung anmelden, aber auch Dokumente wie den Führerschein auf dem Smartphone hinterlegen. Was hierzulande bereits geht, muss künftig im ganzen EU/EWR-Raum möglich sein. Eine Verordnung führt dazu, dass alle EU-Mitgliedstaaten spätestens bis 2026 eine European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) bereitstellen müssen. Diese Anpassungen müssen auch die EWR-Staaten übernehmen. Für Liechtenstein kein Problem, weil man als Vorreiter im E-Government schon an der Umsetzung dran ist.
Gemäss Regierungschefin Brigitte Haas ist geplant, das EUDI-Wallet in dieselbe App wie die eID zu integrieren. Allerdings handle es sich um zwei voneinander unabhängige Dienste. Dies teilte sie vergangene Woche bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage des DpL-Abgeordneten Achim Vogt mit. Das Projekt EUDI-Wallet in der eID.li wurde vergangenes Jahr lanciert; das Update der App im Februar 2025 erfolgte bereits vor dem Hintergrund der EU-Vorgaben. Laut Sylvan Fux, Leiter Business Consulting Digitalisierung vom Amt für Informatik sieht der aktuelle Projektplan vor, dass erste Anwendungen des europäischen Wallets im Verlauf des nächsten Jahres genutzt werden können.
Nutzer sind verantwortlich für ihre personenbezogenen Daten
Beim EU-Wallet handelt es sich um eine digitale Identität, die im gesamten EU/EWR-Raum anerkannt wird. Auch Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen können diesen Nachweis per Smartphone künftig nutzen, um elektronisch Verträge zu unterschreiben, Zahlungen freizugeben oder sich an einer Hochschule einzuschreiben. Hierfür werden personenbezogene Angaben hinterlegt und europaweit abgerufen, was Datenschützer auf den Plan ruft. So wollte der DpL-Abgeordnete Vogt von der Regierung wissen, mit welchen Massnahmen man einer «missbräuchlichen Nutzung» vorbeuge.
«Die EUDI-Wallet soll eine sichere und vertrauenswürdige Möglichkeit für digitale Nachweise und zur Identifizierung von Personen bieten», betonte Regierungschefin Haas. Weiter wies sie daraufhin, dass die Inhaber ihre digitale Nachweise selbst verwalten. Entsprechend hätten sie «die alleinige Kontrolle» über ihre persönlichen Daten und seien auch für deren Sicherheit verantwortlich. Den Personen wird also selbst überlassen, ob sie die EUDI-Wallet nutzen möchten und was sie darauf zur Verfügung stellen.
Was die eID.li betrifft, sei der Einsatz mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konform. Die Personendaten befinden sich auf IT-Systemen der Landesverwaltung. Diese werden auch auf Backend-System verarbeitet, die sich im EWR-Raum befinden. Dort werden die Daten jedoch nicht gespeichert, führte Haas aus.
Autor: Gary Kaufmann, Liechtensteiner Vaterland